AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

2. BUCHUNG/BUCHUNGSBESTÄTTIGUNG

2.1 Buchungen der Ferienwohnungen erfolgen über das Buchungsprogramm auf der Website. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Abschluss des Buchungsprozesses und Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Zahlung rechtskräftig.

2.2. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung des Vermieters einverstanden.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tagen vor Anreise zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach Rechnungserhalt/ Buchungsbestätigung zu überweisen.

3.2 Bei Zahlungsverzug erhält der Mieter zunächst eine Zahlungserinnerung. Für jede anschließende Mahnung nach Verzugseintritt fallen 15,00 Euro Mahngebühren an. Transaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Nach vorheriger Absprache sind Bargeldzahlungen vor Ort möglich. Eine Zahlung per EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks werden nicht akzeptiert.

4. ANREISE/ABREISE Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt über den digitalen Einladungscode zur Nuki App oder einen Schlüsseltresor. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr bzw. nach Absprache zu räumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

5. AUFENTHALT

5.1 Die Nutzung der Ferienwohnung ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Gästen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen.

5.2 Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

5.3 Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Vermieter kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.

5.2 Bei Verstößen gegen die AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

6. SACHZUSTAND

6.1 Der Mietvertrag umfasst alle Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Eventuelle Beschädigungen sind, sobald diese festgestellt worden sind, dem Vermieter mitzuteilen.

6.2 Während der Mietdauer ist der Mieter für das Inventar der Ferienwohnung verantwortlich. Schäden durch das unsachgemäße Bedienen der elektronischen Geräte, wie Ofen, Geschirrspülmaschine, TV, WLAN, Mikrowelle etc., gehen zu Lasten des Mieters.

6.3 Der Mieter ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelrüge erst im Nachhinein, ist der Vertragspartner nicht mehr in der Lage etwas zu tun. Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen, soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft zugelassen wurde.

6.4 Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Mieter im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

6.5 Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ameisen, Ohrenkneifern usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

6.6 Aus Feuerschutzgründen und aus Rücksicht auf Allergiker sind alle Zimmer Nichtraucherzimmer. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt eine Extra-Reinigung zu berechnen.

6.7 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem gereinigten Zustand übergeben.

6.8 Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

6.9 Das Inventar ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

6.10 Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

7. HAUSTIERE Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nicht erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

8. REISERÜCKTRITT Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: bis zu 8 Wochen vor dem Anreisetag keine Stornokosten bis zu 4 Wochen vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises ansonsten ab 13 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises

9. RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER Der Vermieter behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

10. HAFTUNG DES VERMIETERS Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Mieter eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

11. VERTRAGSAUFLÖSUNG

11.1 Vertragsauflösungen können nur in gegenseitigem Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand ist Duisburg.

11.2 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

12. HAUSORDNUNG / ALLGEMEINE RECHTE UND PFLICHTEN

12.1 Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

12.2 Die Hausordnung ist einzuhalten (Hausordnung).

12.3 Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

12.4 Der Mieter ist verpflichtet die Unterkunft und ihre Einrichtung nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Vermieter behält sich vor bei Verschmutzungen, deren Beseitigung über den üblichen Endreinigungskosten/-aufwendungen liegt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die sind € 80,00 pro Stunde. Mängel sind vom Vermieter ggf. zu protokollieren.

12.5 Das Umrücken und Umstellen von Möbeln, sowie das Benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in dem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen

12.6 Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

12.7 Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird dem Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

12.8 Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu ändern.

12.9 Der Netflix Zugang darf nur in der jeweiligen Ferienwohnung genutzt werden. Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt.

12.10 Wäsche und nasse Handtücher bitte niemals in der Wohnung zum Trocknen aufhängen. Wäschetrockner stehen zur Nutzung bereit (Münzautomaten).

13. WLAN-NUTZUNG

13.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

13.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

13.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

13.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

13.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

14. SCHRIFTFORM Von den AGB abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. GERICHTSSTAND Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Duisburg zuständig.